AGBs

Deli’s Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand vom 13. Juni 2018

1.     Zahlungsmodalitäten

a)     Alle Preisangaben verstehen sich – so nicht explizit als Bruttowert gekennzeichnet – zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

b)    Zahlungsziel sind 7 Arbeitstage nach Rechnungserhalt.

c)     Bei Neukunden behalten wir uns vor, eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50% des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu stellen. Hier gilt als Zahlungsziel der Vortag des Veranstaltungs- oder Liefertermins.

2.     Fristen

a)     Ihr verbindlich erteilter Auftrag gilt erst nach Bestätigung in Textform (E-Mail, Brief) unsererseits als angenommen.

b)    Unsere Angebote für Veranstaltungen – sofern sie nicht mit einem Optionsdatum versehen sind – gelten bis 7 Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin. Bis dahin muss eine schriftliche Bestätigung des Angebots erfolgt sein, um die Bestellung verbindlich auszulösen.

c)     Bestellungen für reine Essenslieferungen können wir bis 3 Arbeitstage vor dem Liefertag entgegen nehmen. 

d)    Die Frist von 3 Arbeitstagen gilt auch für die Festlegung der endgültigen Personzahl einer bestätigten Veranstaltung in Bezug auf Speisen, Getränke und hauseigenes Equipment. Ausgenommen sind alle Positionen, die wir selbst bei speziellen Lieferanten in Auftrag gegeben haben. Hier gelten die Fristen für Änderungsaufträge des jeweiligen Lieferanten (z.B. Vermieter von Mobiliar und Servicepersonal oder außergewöhnliche Getränkebestellungen).

e)     Wenn die endgültig bestätigte Personenzahl mehr als -25% von der im beauftragten Angebot kalkulierten Personenzahl abweicht, behalten wir uns vor, bereits für die ursprünglich angebotene höhere Personenzahl erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.

f)  Schadensersatz bei Rücktritt oder Kündigung (Auftragsstornierung)

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder kündigt den Vertrag aus Gründen, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, dann hat der Auftraggeber einen pauschalen Schadensersatz zu leisten, der nachfolgend gestaffelt ist.

– Kündigung bis zum 15.Tag vor dem Auftrag: 80 % des Bestellwertes
– Kündigung ab dem 14. Tag vor dem Auftrag: 100 % des Bestellwertes.

Hier gelten die Fristen für Änderungsaufträge des jeweiligen Lieferanten (speziell bei Vermietern von Mobiliar und Servicepersonal oder außergewöhnliche Getränkebestellungen).

3.     Lieferkosten

a)       Lieferkosten im Berliner Innenstadtgebiet an Arbeitstagen berechnen sich nach Umfang der Lieferung und bei einem spätesten Anlieferungszeitpunkt von 18.00 Uhr mit:

·         Reine Essenslieferung: 25,00 €

·         Speisen und Equipment (Geschirr/Besteck/Gläser): ab 50,00 Euro

·         Speisen, Equipment und Mobiliar (Stehtische, etc.): ab 100,00 Euro.

b)       Lieferkosten außerhalb des Berliner Innenstadtgebiets, unter der Woche nach 18.00 Uhr, und an den Wochenenden werden individuell vereinbart.

c)       Abholungen unter der Woche am gleichen Tag bis 18.00 Uhr oder am Folgetag (außer Wochenende) sind in den Lieferkosten enthalten. Für Abholungen nach 18.00 Uhr oder am Wochenende wird individuell ein Nacht- oder Wochenendzuschlag vereinbart.

d)    Erschwerte Zugänge, insbesondere Treppen, sind im Voraus mitzuteilen und werden entsprechend des zu erwartenden Personaleinsatzes veranschlagt. Bei Unterlassung der Vorankündigung behalten wir uns vor, eine erhöhte Transportpauschale zu berechnen. 

4.     Lieferzeitpunkt

Vor der Auftragsbestätigung schlagen wir bereits optimale Lieferzeitpunkte entsprechend dem aktuellen Stand der Fahrtendisposition vor. Diese können vom gewünschten Lieferzeitpunkt abweichen und gelten mit der Bestätigung unseres Angebots als angenommen. 
Aufgrund der Strukturierung von optimalen Lieferrouten behalten wir uns vor, die Ankunft des Fahrers in einem Zeitfenster von bis zu 120 Minuten vor Eröffnung des Buffets anzuliefern.

Dennoch behalten wir uns eine Ankunft von +15 Minuten zum vereinbarten Zeitpunkt aus verkehrstechnischen Gründen vor. 
Wir übernehmen keine Gewähr für verspätete Lieferung durch Höhere Gewalt.

5.     Mindestbestellwert bei Speisenlieferung

Der Mindestbestellwert einer Bestellung beträgt 200,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und Transportkosten. 
Des Weiteren gelten Besonderheiten bei der Auswahl mehrerer verschiedener Speisenkomponenten z.B. beim Business Lunch oder beim Fingerfood. 
Diese sind in den jeweiligen Speisenkatalogen angegeben. 

6.     Abrechnung des Getränkeverbrauchs

a)     Abrechnung als Pauschale
Eine Abrechnung des Getränkeverbrauchs als Pauschale in Bezug auf einen bestimmten Veranstaltungszeitraum ist nur für die Getränkesorten möglich, die wir standardmäßig auf Lager haben. Zudem ist eine Pauschale in aller Regel nur in Verbindung mit der Buchung unseres Servicepersonals möglich.
Die Pauschale bezieht sich ausschließlich auf den im angegebenen Zeitraum von der verbindlich bestätigten Gästezahl konsumierten Mengen. 
Nicht konsumierte Einheiten bleiben Eigentum der Deli’s F&B Gesellschaft für creatives Catering mbH.
Die Preisangabe erfolgt pro Person (und Stunde).

b)    Abrechnung nach Verbrauch
Bei dieser Variante wird nur der tatsächliche Verbrauch in Rechnung gestellt, wobei die Differenz von Liefermenge und retouniertem Vollgut als Berechnungsgrundlage herangezogen wird. Angebrochene Flaschen und Fässer werden voll berechnet. 
Die Preisangabe erfolgt hier pro Flasche und Sorte.
Eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch ist nur für die Getränkesorten möglich, die wir standardmäßig auf Lager haben.

c)     Sonderbestellungen
Bei Bestellung von Getränkesorten, die wir nicht standardmäßig auf Lager haben, muss vorab ein bestimmtes Kontingent festgelegt und dieses dann auch vollständig abgenommen werden, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Dies gilt auch für Spirituosen, Longdrinks und Cocktails.

d)    Geräte für die Kühlung oder den Ausschank der Getränke (z.B. Kühlschränke oder Bierzapfanlagen) müssen gesondert bestellt werden und sind nicht Teil der Getränkepauschale oder des Flascheneinzelpreises.

7.     Miete von Equipment und Mobiliar

a)     Alle Gebrauchsgegenstände verstehen sich zur Miete und bleiben Eigentum der Deli’s F&B Gesellschaft für creatives Catering mbH. 

b)    Bei Bruch, Beschädigung oder Verlust des Equipments berechnen wir eine Schadenspauschale entsprechend dem üblicherweise entstehenden Schaden. Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass der tatsächlich eingetretene Schaden geringer ist.

c)     Das Equipment ist nach Gebrauch in die von uns zur Verfügung gestellten Behälter zurück zu sortieren. Bei nicht zurücksortiertem Material oder extremer Verschmutzung, behalten wir uns vor eine Aufwandspauschale von 50% der Equipmentmiete zu berechnen. 

d)    Die angegebenen Mietpreise gelten für 24 Stunden. Bis zu 3 Tage berechnen wir jeweils den Tagespreis pro Stück und Tag, ab 3 Tagen und mehr berechnen wir einen Wochentarif.

e)     Sondervereinbarungen zu Mieten bedürfen der Schriftform und werden in unseren Angeboten unter Equipment gesondert behandelt.

f)     Der Kunde verpflichtet sich Deli´s F & B GmbH das Equipment zum vereinbarten Abholungszeitpunkt zugänglich zu machen oder zu retournieren, ansonsten entstehen weitere Kosten für Equipmentmieten und Transport. 

8.     Miete von Servicepersonal

a)     Unser Servicepersonal und unsere Köche haben eine Mindesteinsatzzeit von 
4 Stunden. Bei mehr als 10 Stunden Einsatzzeit behalten wir uns vor, mehrere Schichten einzusetzen. 

b)    Die Verfügbarkeit von Servicepersonal und Köchen zu einem bestimmten Termin können wir erst verbindlich bestätigen, nachdem der Auftrag von Ihnen verbindlich erteilt wurde. 

c)     Bei kurzfristigem Ausfall der disponierten Servicekräfte oder Köche aufgrund Höherer Gewalt (inkl. ärztlich attestierter Krankheit) bemühen wir uns um Ersatz, können diesen jedoch nicht garantieren.

d)    Standardkleidung unserer Servicekräfte (männlich wie weiblich) ist: schwarze Schuhe, schwarze Socken, schwarze Hose, weiße lange Kellnerschürze, weißes Hemd/Bluse, schwarze Fliege. Gegen Aufpreis sind weitere Outfits (z.B. schwarzes Hemd, schwarze Schürze, schwarze Krawatte) möglich.

e)     Standardkleidung unserer Köche ist: Kochhose, weiße lange Schürze, weiße Kochjacke. Gegen Aufpreis sind weitere Outfits (z.B. schwarze oder anthrazit, Halstücher) möglich.

9.     Haftung

Der Verwender haftet bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt. Bei Unmöglichkeit und Verzug sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet der Verwender auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden, sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Im Übrigen haftet der Verwender bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Organe und Erfüllungsgehilfen des Verwenders. 

10.  Sondervereinbarungen
Mit Auftragserteilung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt an. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

11.  Gerichtsstand ist Berlin.

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